|
Vermittlungs- und
Gastaufnahmebedingungen
(Allgemeine Geschäftsbedingungen)
Lieber Gast,
bitte nehmen Sie sich kurz Zeit für die Lektüre folgender Hinweise,
mit der wir Sie über unsere Tätigkeit und Stellung informieren
wollen:
Wir vermitteln Ihnen gerne touristische Einzelleistungen
(Ferienunterkünfte, Veranstaltungstickets, Theater- und
Konzertkarten) entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot auf diesen
Internetseiten.
Wir vermitteln alle Angebote im Namen und für Rechnung des
Beherbergungsbetriebes oder Anbieters sonstiger Leistungen. Im Falle
der Buchung schließen Sie einen Vertrag mit dem genannten Anbieter.
Ausschließlich dieser - nicht wir - wird damit verpflichtet, Ihnen
die gebuchte Leistung zu erbringen. Grundlage des Vertrages mit dem
Anbieter sind bei der Buchung von Unterkünften die nachfolgenden
<"Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen">, die wir
Ihrer besonderen Aufmerksamkeit vor Übermittlung Ihres
Buchungswunsches an uns empfehlen.
Im Rahmen unserer Vermittlungstätigkeit erhalten Sie von uns alle
erforderlichen Informationen zum Angebot; ergänzend beraten wir Sie
gerne und wickeln Ihre Buchung entsprechend Ihren Wünschen ab.
Der von uns vermittelte Vertragspartner wird sich dafür einsetzen,
dass Ihr Urlaub oder Aufenthalt störungsfrei verläuft. Sollten
dennoch Probleme auftreten, so wenden Sie sich bitte unbedingt
zunächst unverzüglich an ihren jeweiligen Vertragspartner
(Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter, Anbieter der sonstigen
Leistungen) und verlangen Sie Abhilfe. Falls eine Abhilfe nicht
erfolgt, bemühen wir uns gerne, für Sie beim Anbieter, der Ihr
Vertragspartner ist, eine Erledigung Ihrer Beschwerde zu erreichen.
Sehr geehrter Gast,
die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen
Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Soweit Ihre Buchung über Kur-
und Verkehrsämter, ein Informations- oder Reservierungssystem oder
eine andere Tourismusstelle - nachstehend "Vermittlungsstelle"
genannt - erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte
entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Vertragliche Beziehungen
entstehen direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt
des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt
und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie
diese Bedingungen daher sorgfältig durch.
1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der
Vermittlungsstelle
1.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per
Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der
Gast dem BHB, dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler
vertreten, den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich
an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle als
Vertreter des BHB vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in
der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren
Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
1.4 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines
Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen
Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem BHB oder der Vermittlungsstelle als Vertreter
des BHB möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen
worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu
einem für den BHB und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast
bis zum vereinbarten Zeitpunkt dem BHB oder der Vermittlungsstelle
Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche
Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die
Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der
Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziffer 1.2
entsprechend.
3. Leistungen und Preise
3.1 Die vom BHB geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich
aus der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Prospekt,
Gastgeberverzeichnis, Angebotsschreiben, Internetseite) nach Maßgabe
aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle
Nebenkosten ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder
vereinbart ist. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu
bezahlende Entgelte kommen vor allem Kurtaxe,
Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei
Ferienwohnungen und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte
Zusatzleistungen in Betracht.
4. Bezahlung
4.1 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, hat der Gast
mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in
mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) bei Buchungen,
die mindestens 14 Tage vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, innerhalb
von 7 Tagen nach Buchung eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises an
die Vermittlungsstelle zu leisten .
4.2 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn
erfolgen, ist die Anzahlung sofort zu entrichten.
4.3 Soweit der BHB zur vertragsgemäßen Leistungsbringung bereit und
in der Lage ist, besteht ohne vollständige Leistung der,
gegebenenfalls bei Ankunft zu bezahlenden, Anzahlung kein Anspruch
des Gastes auf Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten
Leistungen.
4.4 Die gesamte Restzahlung einschließlich Neben- und
Verbrauchskosten sind 10 Tage vor der Anreise zu überweisen, oder am
Tag der Anreise bei der Vermittlungsstelle zu bezahlen.
4.5 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern,
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor
Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder
verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen,
vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
4.5 Der BHB ist bei Aufenthalten, die länger als 7 Tage dauern,
berechtigt, Zwischenabrechnungen für zusätzlich - insbesondere vor
Ort - gebuchte oder in Anspruch genommene Leistungen oder
verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen,
vorzunehmen, welche sofort zahlungsfällig sind.
5. Rücktritt des Gastes
5.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der
Art des Buchungsweges und dem Dauer des Aufenthalts - kein
allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder
Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages
zusteht.
5.2 Im Falle der Absage oder der sonstigen Nichtinanspruchnahme der
gebuchten Unterkunft (ganz oder teilweise) bleibt der Anspruch des
BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich
des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine
anderweitige Verwendung der Unterkunft, um die er sich nach Treu und
Glauben zu bemühen hat, und ersparte Aufwendungen anrechnen zu
lassen.
5.3 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen
vom BHB wie folgt angesetzt werden können:
Bei Übernachtung 10%
Bei Übernachtung mit Frühstück 20%
Bei Halbpension 30%
Bei Vollpension 40%
des vereinbarten Gesamtpreises.
5.4 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass
höhere Aufwendungen erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur
zur Bezahlungen des entsprechend geringeren Betrages verpflichtet.
5.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten- und
Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen.
5.6 Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen
ausschließlich an die Vermittlungsstelle, nicht an den
Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes
schriftlich erfolgen.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem BHB Mängel der
Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen
unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den BHB, nicht an die
Vermittlungsstelle zu richten.
6.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei
erheblichen Mängeln zulässig und soweit der BHB nicht innerhalb
einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare
Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast
obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt
oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom BHB verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem BHB vereinbarten
Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des BHB
zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen
Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln
oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering
wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach
ausdrücklicher Vereinbarung mit dem BHB und, im Falle einer solchen
Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres
gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des BHB und des Vermittlungsstelle
7.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht
Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor
-, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen
Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob
fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein
wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich
ist.
7.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen
gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und
die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
7.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der
Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und
eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der
BHB.
8. An- und Abreisezeiten
8.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist steht die gebuchte
Unterkunft ab 16 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
8.1 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast
verpflichtet, den BHB hiervon rechtzeitig zu unterrichten.
Unterbleibt dies, ist der BHB berechtigt, die Unterkunft bei einer
Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen am
Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
8.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am
Abreisetag bis 10 Uhr zu räumen.
9. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
9.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB und/oder der
Vermittlungsstele, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit
Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Handlung -
verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen
Belegungsende.
9.2 Schweben zwischen dem Gast und/oder der Vermittlungsstelle
Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast
oder der BHB, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der
Verhandlungen verweigert. Die vor bezeichnete Verjährungsfrist von
einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.
10.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem BHB
und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in
Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung
10.3 Soweit vereinbart ist, dass der Gast den Gesamtpreis nach
Aufenthaltsende am Ort des Beherbergungsbetriebes an diesen zu
entrichten hat, ist Gerichtstand für Klagen des BHB auf Zahlung des
Aufenthaltspreises und der Nebenkosten der Sitz des BHB.
10.4 Ansonsten ist für Klagen des BHB gegen den Gast der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen
Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten
Rechts oder Personen, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Sitz des BHB maßgebend.
© Urheberrechtlich geschützt. RA Noll, Stuttgart &
Nordseebäderverband Schleswig-Holstein e.V., 2003 |